Heizungsfüllung

Wir halten uns an die Richtlinien

SWKI BT 102-01 Richtlinie Bericht Haustech

Ab sofort ist es eine beschlossene Sache: Jede Heizungsanlage muss mit vollentsalztem Wasser gefüllt werden. Ausnahmen gibt es keine, es sei denn auf eigenes Risiko, wohl unter Verlust der Garantie. Dem Regelwerk voraus- gegangen sind jahrelange Unsicherheiten über Vorschriften von Komponenten - Herstellern, Fachverbänden und Interessengruppen.

Die SWKI-Richtlinie 102-01 stellt den grössten gemeinsamen Nenner aller Inte­ressen von Komponentenherstellern, Unternehmern und Liegenschaftenbesitzern dar. Sie ist kompromisslos, einfach in der Umsetzung, und setzt in der technischen Aussage einen internationalen Massstab.

Vorgeschichte
In kaum einem anderen Bereich der Haustechnik war der technologische Fortschritt so rasant wie in der Wärmeerzeugung. Wärmeübertragungsflächen wurden kompakter und deren Wandstärken zwecks Leistungssteigerung kleiner. Derart erhöhte Heizflächenbelastungen verlangen aber eine kontrollierte und aufbereitete Heizwasserqualität. Nur schon eine hauchdünne Kalkschicht führt in modernen Leistungskomponenten zu Wärmerückstau, Materialüberlastung und möglichen Spannungsrissen. In Kenntnis dieser Umstände haben die Kesselhersteller schon vor Jahren damit begonnen, eigene Empfehlungen und Vorschriften über die Füllwasserqualität von Heizungen zu erlassen. Als Beispiel sei hier die Firma Viessmann erwähnt, die im Jahr 2006 bereits die Füllwasserhärte bei Brennwertgeräten auf einen Einheitswert von max. 10 °fH setzte. Andere Hersteller richteten sich ersatzweise nach der deutschen Heizwasserrichtlinie VDI 2035, die allerdings für den Heizungsunternehmer nur schwer verständlich war. Zu reden gaben auch die ehemaligen Fachverbände AWP und Procal (heute Gebäude Klima Schweiz) mit der später in der SIA 384/1 verbrieften Forderung: «für die Wasserqualitiät in der Heizung ist die Installationsfirma verantwortlich.» Schlussendlich war die Unsicherheit bei Unternehmern und Planern gross. Licht ins Dunkel bringt nun erst die neue SWKI BT 102-01: Es gilt in ausnahmslos allen Fällen: Heizungen sind mit entsalztem, das heisst mit demineralisiertem Wasser zu füllen.

Richtiges Füllwasser
In der Schweiz liefert kein Wasserversorger Trinkwasser an, welches nach SWKI für die Füllung von Heizungen zugelassen wäre. Es ist also ein Umdenken bei den Heizungsfachleuten notwendig. Heizwasser ist mit der neuen Richtlinie zu einer technischen Flüssigkeit erklärt worden, die nur über einen geeigneten Füllapparat produziert werden kann. Sowie es kaum jemandem in den Sinn käme, die Autobatterie mit Trinkwasser nachzufüllen, so ist es nun auch bei der Heizung. Füllwasser darf nur noch eine Härte von weniger als 1 ° fH und eine elektrische Leitfähigkeit von weniger als 100 µS aufweisen. Es muss entsalzt sein. Als Verfahren in Frage kommen die Osmose, die Destillation und der Ionenaustausch. Nicht die geforderten Werte erzielen die Enthärtung und die Härtestabilisierung, sie sind somit als Verfahren ausgeschieden. In der Praxis haben sich Einwegpatronen und Füllapparate auf Basis von Ionentausch durchgesetzt. Die Profiklasse dieser Geräte (z. B. Purotap) kann im Umlaufverfahren eingesetzt werden. Der Installateur füllt und entlüftet die Anlage mit Rohwasser ab Trinkwasserhahn wie bis anhin. Erst danach, jedoch zwingend vor Inbetriebnahme des Heizkessels, schaltet er die Vollentsalzungspatrone mit einer eigenen Hilfspumpe zwischen Vor- und Rücklauf dazu. Nach einigen Stunden der Zirkulation ist jeder Liter des Anlageninhaltes auf die geforderten Werte nach SWKI BT 102-01 demineralisiert und der Wärmeerzeuger kann für die erste Probeheizung hochgefahren werden.

Füllwasseraufbereitung nach SWKI BT 102-01
Gesamthärte < 1 °fH
Leitfähigkeit < 100 µS

pH-Wert 6.0 – 8,5 pH
Diese Werte sind nur durch Vollentsalzung zu erreichen.

Anforderungen an das Umlaufwasser
Es ist von grundlegender Bedeutung zu wissen, dass sich das Füllwasser einer Heizung in seiner Qualität verändert und dass es nach einigen Betriebsmonaten die Anforderungen an Umlaufwasser nach SWKI erreichen muss. Wurde eine korrosionstechnisch geschlossene Anlage mit vollentsalztem Wasser befüllt, entlüftet und zur Probe beheizt, geschieht diese Veränderung bei günstigen Bedingungen von alleine. Die SWKI-Richtlinie spricht hier von der sogenannten Eigenalkalisierung. Denn die Probeheizung unterstützt die Ausgasung von CO2und Sauerstoff aus dem Füllwasser und minimiert so die Anfangskorrosion. Aus den geringfügigen Korrosionsprodukten bilden sich alkalische Salze und der pH-Wert pendelt sich im Sollbereich ein. Ob das Umlaufwasser seine Zielwerte erreicht, muss mit Hilfe einer Wasseranalyse nachgewiesen werden.

Der vollständige Artikel ist in der Haustech Ausgabe 05/2012 erschienen.

Vollentsalztes Heizwasser ist Vorschrift

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